Wohnrecht
Die Kanzlei vertritt die Interessen von Klienten im Bereich des Wohnrechts. Dies umfasst die umfassende Betreuung und Abwicklung von Bauprojekten von "A-Z". Beginnend mit der rechtlichen Begleitung bei der Auswahl der Liegenschaften über die Abwicklung des Projektes bis hin zur Nachbetreuung im Bereich der Gewährleistung und des Schadenersatzes.

Im Detail sind hier die Prüfung, Errichtung und (grundbücherliche) Durchführung von Verträgen (z.B. Kauf-, Wohnungseigentumsverträgen) wie auch die Durchsetzung der Ansprüche vor Behörden und Gerichten (z.B. Schlichtungsstellen) zu nennen. Dies beinhaltet die Errichtung und Durchführung von Bauträger- und Wohnungseigentumsprojekten, sowie deren rechtliche Begleitung bei der Nutzung der Gebäude. Damit einher gehen die Betreibung von Ansprüchen im Wohnrecht vor Gerichten (z.B. Mietzins- und Räumungsverfahren), inklusive der Durchsetzung vor Exekutionsgerichten.

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